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Mofa-Prüfbescheinigung
Berechtigt zum Führen von:
- Einspurigen, einsitzigen Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträdern,
- mit maximal 25 km/h bbH,
- Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor
- Mindestalter: 15 Jahre
- biometrisches Passbild erforderlich
Mofa-Prüfbescheinigung – auch zweisitziger 25km/h-Roller ist erlaubt!
„Echte“ Mofas wurden von gedrosselten Motorrollern verdrängt. Dem wurde der Gesetzgeber mit der am 19.01.2013 in Kraft getretenen FeV-Änderung gerecht. Seitdem stellt der §4 Absatz 1 Nr. 1b Kleinkrafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 45 km/h den Mofas gleich, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn auf höchstens 25 km/h beschränkt ist.Ein zusätzlicher Umbau auf „einsitzig“ ist nicht mehr erforderlich. Auf eine entsprechende Anfrage erklärte das BMVI, dass die Mitnahme einer weiteren Person auf diesen zweisitzigen gedrosselten Rollern erlaubt ist.
Prüfungsgebühren des TÜV
Prüfung Theorie inkl. Prüfbescheinigung |
23,80 €
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Kosten der Fahrschule
Grundbetrag inklusive 2 Fahrstunden |
350,00 €
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Lernmaterial – Zugang zum Lernsystem
Prüfung Theorie |
60,00 €
50,00 €
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Die vorgeschrieben Ausbildung für die Mofa-Prüfbescheinigung beträgt:
6 Doppelstunden Theorie und 2 Fahrstunden Praxis.
Anschließend ist eine theoretische Prüfung beim TÜV erforderlich.
Eine praktische Prüfung entfällt.