Klasse AM mit 15 J.

Klasse AM

  • berechtigt zum Führen von:
  • a.) zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 Km/h – bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 KW – bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50ccm. ( auch Krafträder mit max. 50 ccm und einer bbH. von max. 50 Km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind und Kleinkrafträder, die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind)
  • b.) Krafträder bbH max. 45 Km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor); Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 ccm.
  • c.) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 Km/h; Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm – bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleiszung max. 4 KW – bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 KW.
  • d.) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 Km/h, Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 ccm, bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 KW – bei Elektromotor Nenndauerleistung Max. 4 KW, Leermasse max. 350 Kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
  • der Erste-Hilfe-Kurs ist erforderlich.
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • ein Sehtest ist ebenfalls erforderlich
  • Teilnahme am Theorieunterricht: mind. 14 Doppelstunden
  • keine Pflichtfahrstunden

Kosten der Antragstellung

Sehtest
6,43 €
Erste Hilfe Kurs
60,00 €
Antragstellung Ordnungsamt
5,10 €
Antragstellung Landratsamt
39,60 €

Prüfungsgebühren des TÜV

Prüfung Theorie
22,49 €
Prüfung Praxis
116,93 €
Summe der Nebenkosten:
228,45 €

 

Kosten der Fahrschule

Grundbetrag
Lernmaterial – Zugang zum Lernsystem
400,00 €
60,00 €
Prüfung Theorie
70,00 €
Prüfung Praxis
150,00 €
Fahrstunde á 45 Minuten
65,70 €

„Berechenbare Kosten“
Die Summe des Grundbetrages und der Prüfungskosten ergeben die „Grundkosten“ in Höhe von 620,00 €

Die Anzahl der Fahrstunden (und somit die Gesamtkosten), die Sie benötigen um die Voraussetzungen zu erfüllen, sind nicht vorher berechenbar!

Wir können Ihnen anhand der Beispiele nur Anhaltspunkte geben.

Preisbeispiele:

  •   5 Fahrstunden + Grundkosten = 948,50 €
  • 10 Fahrstunden + Grundkosten = 1.277 €
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