Klasse A1

Klasse A1

Unsere Ausbildungsfahrzeuge: Honda CB 125R und Honda CBF 125

  • berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS) wobei das Verhältnis von Leistung zur Leermasse max. 0,1 Kg pro KW betragen darf sowie von dreirädrigen KFZ bis 15 KW.
  • seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf 80 Km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1. Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • der Erste-Hilfe-Kurs ist erforderlich.
  • ein Sehtest ist ebenfalls erforderlich
  • die Klasse A1 schließt die Klassen AM ein
  • Teilnahme am Theorieunterricht: mind. 16 Doppelstunden
  • vorgeschriebene Sonderfahrten: 5 Überland-/ 4 Autobahn-/ 3 Nachtfahrten
  • Beim Aufstieg vom A1 auf den A2 ist nur noch eine praktische Prüfung von 60 Minuten Dauer erforderlich. Theorie-Ausbildung und Prüfung sowie Sonderfahren entfallen dann. Das verringert die Kosten, die sonst für den A2 entstehen würden, beträchtlich. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Kosten der Antragstellung

Sehtest 6,43 €
Erste Hilfe Kurs 60,00 €
Antragstellung Ordnungsamt 5,10 €
Antragstellung Landratsamt 39,60 €

Prüfungsgebühren des TÜV

Prüfung Theorie 22,49 €
Prüfung Praxis 146,56 €
Summe der Nebenkosten: 258,88 €

Kosten der Fahrschule

Grundbetrag
Lernmaterial – Zugang zum Lernsystem
450,00 €
60,00 €
Prüfung Theorie 70,00 €
Prüfung Praxis 160,00 €
Fahrstunde á 45 Minuten 68,40 €
Sonderfahrt á 45 Minuten 81,90 €

„Berechenbare Kosten“

Die Summe des Grundbetrages, der Prüfungskosten und der Sonderfahrten ergeben die „Grundkosten“ in Höhe von 1.662,80 €

Die Anzahl der Fahrstunden (und somit die Gesamtkosten), die Sie benötigen um die Voraussetzungen zu erfüllen, sind nicht vorher berechenbar!

Wir können Ihnen anhand der Beispiele nur Anhaltspunkte geben.

Preisbeispiele:

  •   5 Fahrstunden + Grundkosten: 2.004,80 €
  • 10 Fahrstunden + Grundkosten: 2.346,80 €
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