Auto
Motorrad
Traktor
Klasse L
- berechtigt zum Führen von:
- Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 Km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 Km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 Km/h, auch mit Anhänger.
- Mindestalter: 16 Jahre
- der Erste-Hilfe-Kurs ist erforderlich.
- ein Sehtest ist ebenfalls erforderlich
- es ist nur eine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich
Kosten der Antragstellung
| Sehtest | 6,43 € | 
| Erste Hilfe Kurs | 60,00 € | 
| Antragstellung Ordnungsamt | 5,10 € | 
| Antragstellung Landratsamt | 39,60 € | 
Prüfungsgebühren des TÜV
| Prüfung Theorie | 22,49 € | 
| Summe der Nebenkosten: | 111,52 € | 
Kosten der Fahrschule
| Grundbetrag Lernmaterial – Zugang zum Lernsystem | 350,00 € 70,00 € | 
| Prüfung Theorie | 80,00 € | 
