Klasse L

Klasse L

  • berechtigt zum Führen von:
  • Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 Km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 Km/h gefahren werden.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 Km/h, auch mit Anhänger.
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • der Erste-Hilfe-Kurs ist erforderlich.
  • ein Sehtest ist ebenfalls erforderlich
  • es  ist nur eine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich

Kosten der Antragstellung

Sehtest
6,43 €
Erste Hilfe Kurs
60,00 €
Antragstellung Ordnungsamt
5,10 €
Antragstellung Landratsamt
39,60 €

Prüfungsgebühren des TÜV

Prüfung Theorie
22,49 €
Summe der Nebenkosten:
111,52 €

Kosten der Fahrschule

Grundbetrag
Lernmaterial – Zugang zum Lernsystem
350,00 €
60,00 €
Prüfung Theorie
70,00 €
Back to top