Auto
Motorrad
Traktor
Klasse L
- berechtigt zum Führen von:
- Zugmaschinen, die nach Ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 Km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 Km/h gefahren werden.
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 Km/h, auch mit Anhänger.
- Mindestalter: 16 Jahre
- der Erste-Hilfe-Kurs ist erforderlich.
- ein Sehtest ist ebenfalls erforderlich
- es ist nur eine theoretische Ausbildung und Prüfung erforderlich
Kosten der Antragstellung
Sehtest |
6,43 €
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Erste Hilfe Kurs |
60,00 €
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Antragstellung Ordnungsamt |
5,10 €
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Antragstellung Landratsamt |
39,60 €
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Prüfungsgebühren des TÜV
Prüfung Theorie |
22,49 €
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Summe der Nebenkosten: |
111,52 €
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Kosten der Fahrschule
Grundbetrag Lernmaterial – Zugang zum Lernsystem |
350,00 €
60,00 € |
Prüfung Theorie |
70,00 €
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