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Klasse A1
Unsere Ausbildungsfahrzeuge: Honda CB 125R und Honda CBF 125
- berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS) wobei das Verhältnis von Leistung zur Leermasse max. 0,1 Kg pro KW betragen darf sowie von dreirädrigen KFZ bis 15 KW.
- seit 19.01.2013 ist die bis dahin für unter 18-Jährige geltende Begrenzung auf 80 Km/h entfallen. Das gilt auch für Inhaber einer vor dem 19. Januar 2013 erworbenen Fahrerlaubnis der Klasse A1. Mit dem „alten“, vor dem 01.04.1980 erteilten, Führerschein der Klasse 3 oder 4 dürfen auch Leichtkrafträder der Klasse A1 gefahren werden.
- Mindestalter: 16 Jahre
- der Erste-Hilfe-Kurs ist erforderlich.
- ein Sehtest ist ebenfalls erforderlich
- die Klasse A1 schließt die Klassen AM ein
- Teilnahme am Theorieunterricht: mind. 16 Doppelstunden
- vorgeschriebene Sonderfahrten: 5 Überland-/ 4 Autobahn-/ 3 Nachtfahrten
- Beim Aufstieg vom A1 auf den A2 ist nur noch eine praktische Prüfung von 60 Minuten Dauer erforderlich. Theorie-Ausbildung und Prüfung sowie Sonderfahren entfallen dann. Das verringert die Kosten, die sonst für den A2 entstehen würden, beträchtlich. Allerdings muss sich der Fahrlehrer, bevor er den Bewerber zur Prüfung vorstellt, davon überzeugen, dass dieser die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.
Kosten der Antragstellung
Sehtest | 6,43 € |
Erste Hilfe Kurs | 60,00 € |
Antragstellung Ordnungsamt | 5,10 € |
Antragstellung Landratsamt | 39,60 € |
Prüfungsgebühren des TÜV
Prüfung Theorie | 22,49 € |
Prüfung Praxis | 146,56 € |
Summe der Nebenkosten: | 258,88 € |
Kosten der Fahrschule
Grundbetrag Lernmaterial – Zugang zum Lernsystem |
450,00 € 60,00 € |
Prüfung Theorie | 70,00 € |
Prüfung Praxis | 160,00 € |
Fahrstunde á 45 Minuten | 74,70 € |
Sonderfahrt á 45 Minuten | 86,40 € |
„Berechenbare Kosten“
Die Summe des Grundbetrages, der Prüfungskosten und der Sonderfahrten ergeben die „Grundkosten“ in Höhe von 1.716,80 €
Die Anzahl der Fahrstunden (und somit die Gesamtkosten), die Sie benötigen um die Voraussetzungen zu erfüllen, sind nicht vorher berechenbar!
Wir können Ihnen anhand der Beispiele nur Anhaltspunkte geben.
Preisbeispiele:
- 5 Fahrstunden + Grundkosten: 2.090,30 €
- 10 Fahrstunden + Grundkosten: 2.463,80 €