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Fahrerschulung B196 – Für Inhaber der Klasse B (mind. 5 Jahre)
- Berechtigt zum Führen von Leichtkrafträdern bis max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW (15 PS) wobei das Verhältnis von Leistung zur Leermasse max. 0,1 Kg pro KW betragen darf sowie von dreirädrigen KFZ bis 15 KW.
- KEINE theoretische und praktische Prüfung erforderlich
- Mindestalter 25 Jahre
- Mindestanforderungen (4 x 90 Minuten Theorieunterricht + 5 x 90 Minuten Praxisunterricht)
- Ein Passfoto ist erforderlich
- Stufenaufstieg nach 2 Jahren Fahrpraxis auf die Klasse A2 ist ausgeschlossen
Kosten der Antragstellung
Antragstellung Ordnungsamt | 12,60 € |
Antragstellung Landratsamt | 38,60 € |
Kosten der Fahrschule
Kursgebühr |
900,00 €
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Fahrstunde á 45 Minuten |
77,40 €
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Mit der Kursgebühr sind die ‘‘Mindestanforderungen‘‘ (siehe oben) der Fahrerschulung zum erlangen der Schlüsselzahl B196 abgedeckt! Sollten die Pflichtfahrstunden nicht ausreichen um die erforderlichen Ziele der Fahrerschulung zu erreichen, werden die zusätzlich benötigten Fahrstunden extra berechnet!