Fahren ab 17

Begleitetes Fahren

Unser praktisches Ausbildungskonzept der Klasse B:

Wir führen euch mit einem Audi A3 Etron Automatik ein und geben euch damit die Möglichkeit zunächst Überblick und Sicherheit im Straßenverkehr zu erlangen. Da ihr euch dabei, ohne technische Ablenkungen, auf das Wesentliche konzentrieren könnt, wird der Lernprozess beschleunigt, macht die Ausbildung mehr Spaß und wird dadurch auch eher preiswerter.

Erst wenn ihr die notwendige Sicherheit erlangt habt erfolgt die weitere Ausbildung auf einem identischen Audi A3 Schaltwagen, mit dem dann auch die praktische Prüfung abgelegt wird.

Unsere Erfahrungen zeigen: das ist der richtige Weg!

Begleitetes Fahren ab 17

Was soll mit dem Begleiteten Fahren ab 17 Jahren erreicht werden?

Durch die Phase des Begleiteten Fahrens sollen Fahranfänger die Möglichkeit bekommen, unter Aufsicht einer Begleitperson zusätzliche Fahrpraxis zu bekommen, bevor sie alleine fahren dürfen. Ziel der Maßnahme ist die Senkung der Unfallbelastung der jungen Fahrer.

Welche Klassen können im Rahmen des Begleiteten Fahrens beantragt werden?

Die Klassen B und BE oder B96. Der A2 kann nicht mit beantragt werden. Wir beraten Sie gerne!

Ist die Prüfungsbescheinigung auch außerhalb der BRD gültig?

Nur Österreich erkennt BF 17 an.

Bei BF 17 sind in der Klasse B auch die Klassen L und AM eingeschlossen. Müssen die Jugendlichen auch eine praktische Ausbildung in der Klasse AM durchlaufen?

Nein, dies ist bei BF 17 ebenso wenig vorgeschrieben, wie bei der „normalen“ Fahrerlaubniserteilung.

Mit der Klasse B werden auch die Klassen AM und L erteilt und in der Prüfungsbescheinigung eingetragen. Dürfen Kraftfahrzeuge dieser Klassen auch ohne Begleitperson gefahren werden?

Ja.

Welche Besonderheiten gelten für die Prüfung?

Für die Prüfung, Theorie und Praxis, gelten die gleichen Vorgaben wie bei allen Prüfungen der Klasse B.

  • Die theoretische Prüfung darf also frühestens 3 Monate,
  • die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.

Welche besonderen Vorschriften gelten für die Ausbildung?

Gegenüber der Ausbildung von 18-Jährigen gibt es keine Besonderheiten. Bei der Ausbildung sind ebenfalls alle Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung zu beachten.

Welche Voraussetzungen muss eine Begleitperson erfüllen?

Die Begleitperson

  • muss mindestens 30 Jahre alt sein,
  • muss mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis Klasse B oder einer entsprechenden deutsche oder EU- oder EWR-Fahrerlaubnis sein,
  • muss den entsprechenden Führerschein beim Begleiten mitführen und zuständigen Personen zur Kontrolle aushändigen,
  • darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung nicht mit mehr als 1 Punkt im VZR belastet sein.

Müssen die Namen der vorgesehenen Begleitperson(en) bereits im Antrag angegeben werden?

Ja, mindestens eine Begleitperson muss benannt sein.

Können weitere Begleitpersonen nachträglich gemeldet werden?

Ja, sie dürfen aber erst als Begleiter tätig werden, wenn sie in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sind.

Wie viel kostet die Überprüfung und die Eintragung der Begleitperson in der Prüfungsbescheinigung?

Es fällt eine Gebühr von z.Zt. 11,00€ je Begleitperson an.

Muss der Inhaber eines alten Führerscheins Klasse 3 zunächst einen Kartenführerschein beantragen, wenn er als Begleitperson tätig werden will?

Nein, dies ist nicht erforderlich

Welche Aufgaben hat die Begleitperson

Sie soll dem Fahrer vor Antritt der Fahrt und während der Fahrt als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und ihm einen Rat erteilen oder kurze Hinweise geben .

Darf eine Begleitperson direkt eingreifen?

Auf keinen Fall. Die Begleitperson darf in keiner Weise in die Bedienung des Fahrzeugs eingreifen. Sie kann allenfalls dem jungen Fahrer Hinweise in bestimmten Situationen geben.

Ist in der Prüfungsbescheinigung eine Gültigkeitsdauer eingetragen?

Nein, da die Bescheinigung automatisch drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihre Gültigkeit verliert.

Ist in der Prüfungsbescheinigung eingetragen bis zu welchem Tag nur in Begleitung Kraftfahrzeuge der Klasse B oder BE gefahren werden dürfen?

Ja, eingetragen wird das Datum, an dem der junge Fahrer das 18. Lebensjahr vollendet.

Darf mit der Prüfungsbescheinigung auch noch nach Vollendung des 18. Lebensjahres gefahren werden?

Ja, noch drei Monate lang. Innerhalb dieser Zeit ist ein Führerschein zu beantragen

Wird nach Vollendung des 18. Lebensjahres automatisch ein Führerschein ausgestellt?

Nein, der Führerschein muss gesondert beantragt werden.

Welche Rechtsfolgen hat es, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis innerhalb der drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres keinen Führerschein beantragt und mit der Prüfungsbescheinigung weiterfährt?

Er handelt ordnungswidrig, da er im Fall einer Kontrolle den erforderlichen Führerschein nicht vorlegen kann. Diese Ordnungswidrigkeit wird in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von z.Zt. 10 € geahndet (Nr. 168 Anlage zur BKatV).

Welche Konsequenzen hat es, wenn der Inhaber der Prüfungsbescheinigung ohne eine der in der Prüfungsbescheinigung namentlich benannten Begleitpersonen ein Kraftfahrzeug der Klasse B oder BE führt?

Er handelt ordnungswidrig und muss ein Bußgeld in Höhe von 70 € bezahlen. Dies würde auch im Fahrerlaubnisregister (FAER) eingetragen und mit einem Punkt bewertet. Außerdem wird in jedem Fall die Fahrerlaubnis widerrufen (§ 6e Abs. 3 Satz 1 StVG). Der Widerruf betrifft auch die Klassen L und AM.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor eine neue Fahrerlaubnis erteilt werden kann?

Vor der Neuerteilung muss der Betroffene unbeschadet der übrigen Voraussetzungen an einem Aufbauseminar für Fahranfänger nach § 2a Abs. 2 StVG) teilnehmen (§ 6e Abs. 3 Satz 2 StVG).

Welche Konsequenzen hat es für den Begleiter, wenn der junge Fahrer einen Verkehrsverstoß begeht, beispielsweise zu schnell fährt?

Keine, da der Begleiter weder Führer des Fahrzeugs ist noch als solcher gilt.

Fahrerlaubnis

Wann beginnt die Probezeit bei BF 17?

Die Probezeit beginnt mit Erteilung der Fahrerlaubnis, also mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung.

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